Zur neuen Fassung.
Bundesdatenschutzgesetz a.F.
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2003 (BGBl. I S. 66)zuletzt ge�ndert durch Gesetz vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618) m.W.v. 09.11.2017
Au�er Kraft getreten am 25.05.2018 aufgrund Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2097)
Erster Abschnitt
� 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
� 2 �ffentliche und nicht-�ffentliche Stellen
� 3 Weitere Begriffsbestimmungen
� 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
� 4 Zul�ssigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
� 4a Einwilligung
� 4b �bermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an �ber- oder zwischenstaatliche Stellen
� 4c Ausnahmen
� 4d Meldepflicht
� 4e Inhalt der Meldepflicht
� 4f Beauftragter f�r den Datenschutz
� 4g Aufgaben des Beauftragten f�r den Datenschutz
� 5 Datengeheimnis
� 6 Rechte des Betroffenen
� 6a Automatisierte Einzelentscheidung
� 6b Beobachtung �ffentlich zug�nglicher R�ume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
� 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
� 7 Schadensersatz
� 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch �ffentliche Stellen
� 9 Technische und organisatorische Ma�nahmen
� 9a Datenschutzaudit
� 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
� 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
Zweiter Abschnitt
Erster Unterabschnitt
� 12 Anwendungsbereich
� 13 Datenerhebung
� 14 Datenspeicherung, -ver�nderung und -nutzung
� 15 Daten�bermittlung an �ffentliche Stellen
� 16 Daten�bermittlung an nicht-�ffentliche Stellen
� 17 (weggefallen)
� 18 Durchf�hrung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung
Zweiter UnterabschnittRechte des Betroffenen (�� 19 - 21)
� 19 Auskunft an den Betroffenen
� 19a Benachrichtigung
� 20 Berichtigung, L�schung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
� 21 Anrufung der oder des Bundesbeauftragten f�r den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Dritter Unterabschnitt
� 22 Wahl und Unabh�ngigkeit der oder des Bundesbeauftragten f�r den Datenschutz und die Informationsfreiheit
� 23 Rechtsstellung der oder des Bundesbeauftragten f�r den Datenschutz und die Informationsfreiheit
� 24 Kontrolle durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten f�r den Datenschutz und die Informationsfreiheit
� 25 Beanstandungen durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten f�r den Datenschutz und die Informationsfreiheit
� 26 Weitere Aufgaben der oder des Bundesbeauftragten f�r den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Dritter Abschnitt
Erster Unterabschnitt
� 27 Anwendungsbereich
� 28 Datenerhebung und -speicherung f�r eigene Gesch�ftszwecke
� 28a Daten�bermittlung an Auskunfteien
� 28b Scoring
� 29 Gesch�ftsm��ige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der �bermittlung
� 30 Gesch�ftsm��ige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der �bermittlung in anonymisierter Form
� 30a Gesch�ftsm��ige Datenerhebung und -speicherung f�r Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
� 31 Besondere Zweckbindung
� 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung f�r Zwecke des Besch�ftigungsverh�ltnisses
Zweiter UnterabschnittRechte des Betroffenen (�� 33 - 35)
� 33 Benachrichtigung des Betroffenen
� 34 Auskunft an den Betroffenen
� 35 Berichtigung, L�schung und Sperrung von Daten
Dritter UnterabschnittAufsichtsbeh�rde (�� 36 - 38a)
Vierter AbschnittSondervorschriften (�� 39 - 42b)
� 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
� 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
� 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
� 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
� 42a Informationspflicht bei unrechtm��iger Kenntniserlangung von Daten
� 42b Antrag der Aufsichtsbeh�rde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europ�ischen Kommission
F�nfter AbschnittSchlussvorschriften (�� 43 - 44)
Sechster Abschnitt�bergangsvorschriften (�� 45 - 48)
� 45 Laufende Verwendungen
� 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen
� 47 �bergangsregelung
� 48 Bericht der Bundesregierung
Anlage
Anlage (zu � 9 Satz 1)
Amtliche Anmerkung
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz nat�rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31).