Hier: Bundesdatenschutzgesetz in der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Fassung
Zur neuen Fassung.
Deutschland

Bundesdatenschutzgesetz a.F.

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2003 (BGBl. I S. 66)

zuletzt ge�ndert durch Gesetz vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618) m.W.v. 09.11.2017

Au�er Kraft getreten am 25.05.2018 aufgrund Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2097)

Alte Fassung

Erster Abschnitt

1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

2 �ffentliche und nicht-�ffentliche Stellen

3 Weitere Begriffsbestimmungen

3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit

4 Zul�ssigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

4a Einwilligung

4b �bermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an �ber- oder zwischenstaatliche Stellen

4c Ausnahmen

4d Meldepflicht

4e Inhalt der Meldepflicht

4f Beauftragter f�r den Datenschutz

4g Aufgaben des Beauftragten f�r den Datenschutz

5 Datengeheimnis

6 Rechte des Betroffenen

6a Automatisierte Einzelentscheidung

6b Beobachtung �ffentlich zug�nglicher R�ume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien

7 Schadensersatz

8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch �ffentliche Stellen

9 Technische und organisatorische Ma�nahmen

9a Datenschutzaudit

10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren

11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag

Zweiter Abschnitt
Erster Unterabschnitt

12 Anwendungsbereich

13 Datenerhebung

14 Datenspeicherung, -ver�nderung und -nutzung

15 Daten�bermittlung an �ffentliche Stellen

16 Daten�bermittlung an nicht-�ffentliche Stellen

17 (weggefallen)

18 Durchf�hrung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung

Zweiter Unterabschnitt

19 Auskunft an den Betroffenen

19a Benachrichtigung

20 Berichtigung, L�schung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht

21 Anrufung der oder des Bundesbeauftragten f�r den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Dritter Unterabschnitt

22 Wahl und Unabh�ngigkeit der oder des Bundesbeauftragten f�r den Datenschutz und die Informationsfreiheit

23 Rechtsstellung der oder des Bundesbeauftragten f�r den Datenschutz und die Informationsfreiheit

24 Kontrolle durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten f�r den Datenschutz und die Informationsfreiheit

25 Beanstandungen durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten f�r den Datenschutz und die Informationsfreiheit

26 Weitere Aufgaben der oder des Bundesbeauftragten f�r den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Dritter Abschnitt
Erster Unterabschnitt

27 Anwendungsbereich

28 Datenerhebung und -speicherung f�r eigene Gesch�ftszwecke

28a Daten�bermittlung an Auskunfteien

28b Scoring

29 Gesch�ftsm��ige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der �bermittlung

30 Gesch�ftsm��ige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der �bermittlung in anonymisierter Form

30a Gesch�ftsm��ige Datenerhebung und -speicherung f�r Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung

31 Besondere Zweckbindung

32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung f�r Zwecke des Besch�ftigungsverh�ltnisses

Zweiter Unterabschnitt

33 Benachrichtigung des Betroffenen

34 Auskunft an den Betroffenen

35 Berichtigung, L�schung und Sperrung von Daten

Dritter Unterabschnitt

36 (weggefallen)

37 (weggefallen)

38 Aufsichtsbeh�rde

38a Verhaltensregeln zur F�rderung der Durchf�hrung datenschutzrechtlicher Regelungen

Vierter Abschnitt

39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen

40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen

41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien

42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle

42a Informationspflicht bei unrechtm��iger Kenntniserlangung von Daten

42b Antrag der Aufsichtsbeh�rde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europ�ischen Kommission

F�nfter Abschnitt

43 Bu�geldvorschriften

44 Strafvorschriften

Sechster Abschnitt

45 Laufende Verwendungen

46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen

47 �bergangsregelung

48 Bericht der Bundesregierung

Anlage

Anlage (zu � 9 Satz 1)

Amtliche Anmerkung

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz nat�rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31).

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